Als Sicherheitsingenieur unterstütze ich Sie bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Die Beratung umfasst die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung.
Durch die Begehungen der Arbeitsstätte werden Mängel und Potentiale ermittelt, die Gestaltung der Arbeitsplätze hinsichtlich Arbeitsablauf, Arbeitsplatzgestaltung und Ergonomie geprüft und mögliche Gefahrenquellen ermittelt.

Die Schulung und Beratung der Führungskräfte und Unterstützung bei der Unterweisung der Mitarbeiter sowie die Durchführung von Sicherheitstrainings stimme ich gerne mit Ihnen ab.
Der Gesetzgeber gibt dem Arbeitgeber im Arbeitssicherheitsgesetz die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor.
Die DGUV-Vorschrift 2 regelt den Mindestumfang der Betreuung entsprechend der Mitarbeiteranzahl und der Gefahrenklasse
(lt. Einstufung der Berufsgenossenschaft).
Je nach Betriebsgröße gibt es verschiedene Betreuungsmöglichkeiten.
Zu Umfang und Betreuungsformen berate ich Sie gerne.

