Die Corona-Virus-Pandemie und die damit verbundene Covid-19 Erkrankung stellen spezielle Anforderungen an unseren privaten und beruflichen Alltag.
Die Infektionsschutzvorgaben für den Gesundheitsschutz im Betrieb sind seit 16. April 20 im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS definiert. Auf der Grundlage dieser Vorgaben ist eine ergänzende, spezielle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Die aus dem Arbeitsschutzstandard übernommenen Maßnahmen werden in der SARS-CoV-2 Gefährdungsbeurteilung durch betriebliche Reglungen und konkretisierende Maßnahmen ergänzt.
In größeren Unternehmen sollte die Beurteilung, je nach Komplexität und abweichender Spezifik von räumlichen und tätigkeitsbezogenen Anforderungen, auf Bereiche, Abteilungen oder Arbeitsplätze bezogen durchgeführt werden. Benennen sie spezielle Anforderungen für einzelne Arbeitsplätze oder Orte im betrieblichen Maßnahmekonzept klar.
Die Gefährdungsbeurteilung und der betriebliche Maßnahmeplan (welcher in dieser auch dokumentiert werden kann) dienen als Grundlage für die Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen. Unterstützung erhalten sie bei der Erstellung und Umsetzung durch ihren Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur.
Informationen zur Beurteilung und Umsetzung von Maßnahmen für spezielle Beschäftigtengruppen :
- SARS-CoV 2: Schwangere / stillende Beschäftigte (Link: Arbeitsmedizin Dr. Ralf Dunkel)
- Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte wie betriebliche Ersthelfer (Link, Quelle: RKI)