In der Betriebssicherheitsverordnung und im Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber, die Einhaltung des Explosions- und Brandschutzes, sodass keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter vorhanden sind.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt sich der gesamten Thematik des Brandschutzes in Organisationen, Unter-nehmen und Betrieben an.
Meine Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter im Überblick:
- Brandschutz im Betrieb
- Organisatorischer und technischer Brandschutz
- Brandschutzbewertung, Ermittlung von Brandgefahren
- Brandschutzunterweisungen
- Löschübungen, Training am Feuerlöscher für ihre Mitarbeiter
- Ausbildung von Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfern
- Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
- Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Alarmplänen
- Erstellung und Prüfung der Brandschutzordnung – Teile A, B, C