In der Betriebssicherheitsverordnung und im Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber, die Einhaltung des Explosions- und Brandschutzes, sodass keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter vorhanden sind.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt sich der gesamten Thematik des Brandschutzes in Organisationen, Unternehmen und Betrieben an.
Meine Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter im Überblick:
- Brandschutz im Betrieb
- Organisatorischer und technischer Brandschutz
- Brandschutzbewertung, Ermittlung von Brandgefahren
- Brandschutzunterweisungen
- Löschübungen, Training am Feuerlöscher für ihre Mitarbeiter
- Ausbildung von Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfern
- Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
- Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung von Alarmplänen
- Erstellung und Prüfung der Brandschutzordnung – Teile A, B, C