Die Bedienung von Gabelstaplern und Bedienern von Hubarbeitsbühnen darf nur von geeigneten Personen vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt und entsprechend ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Betrieb ausdrücklich mit dem Fahren des Staplers beauftragt wurden.
Ich biete Ihnen an, die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer oder Bediener von Hubarbeitsbühnen als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen kompetent und zuverlässig durchzuführen.
Die Theorievermittlung erfolgt dabei kombiniert über ein PC-Lernprogramm und Präsenzunterricht oder vollständig als Präsenzschulung.
Nach erfolgreichen Abschluss von Theorie und Praxisausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und den Staplerschein bzw. Hubarbeitsbühnen-Bedienerschein.