SARS-CoV-2 Gefährdungsbeurteilung – Spezielle Corona Infektionsschutzmaßnahmen im Betrieb

Gefährdungsbeurteilung-SARS-CoV-2

Die Corona-Virus-Pandemie und die damit verbundene Covid-19 Erkrankung stellen spezielle Anforderungen an unseren privaten und beruflichen Alltag.
Die Infektionsschutzvorgaben für den Gesundheitsschutz im Betrieb sind seit 16. April 20 im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS definiert. Auf der Grundlage dieser Vorgaben ist eine ergänzende, spezielle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Die aus dem Arbeitsschutzstandard übernommenen Maßnahmen werden in der SARS-CoV-2 Gefährdungsbeurteilung durch betriebliche Reglungen und konkretisierende Maßnahmen ergänzt.

In größeren Unternehmen sollte die Beurteilung, je nach Komplexität und abweichender Spezifik von räumlichen und tätigkeitsbezogenen Anforderungen, auf Bereiche, Abteilungen oder Arbeitsplätze bezogen durchgeführt werden. Benennen sie spezielle Anforderungen für einzelne Arbeitsplätze oder Orte im betrieblichen Maßnahmekonzept klar.

Die Gefährdungsbeurteilung und der betriebliche Maßnahmeplan (welcher in dieser auch dokumentiert werden kann) dienen als Grundlage für die Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen. Unterstützung erhalten sie bei der Erstellung und Umsetzung durch ihren Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur.

Informationen zur Beurteilung und Umsetzung von Maßnahmen für spezielle Beschäftigtengruppen :

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer oder Hubarbeitsbühnenbediener

Die Bedienung von Gabelstaplern und Bedienern von Hubarbeitsbühnen darf nur von geeigneten Personen vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt und entsprechend ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Betrieb ausdrücklich mit dem Fahren des Staplers beauftragt wurden.

Ich biete Ihnen an, die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer oder Bediener von Hubarbeitsbühnen als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen kompetent und zuverlässig durchzuführen.

Die Theorievermittlung erfolgt dabei kombiniert über ein PC-Lernprogramm und Präsenzunterricht oder vollständig als Präsenzschulung.

Nach erfolgreichen Abschluss von Theorie und Praxisausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und den Staplerschein bzw. Hubarbeitsbühnen-Bedienerschein.

Ausbildung, Schulung und Trainings im Brandschutz, Bestellung als Brandschutzbeauftragter

In der Betriebssicherheitsverordnung und im Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber, die Einhaltung des Explosions- und Brandschutzes, sodass keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter vorhanden sind.

Der Brandschutzbeauftragte nimmt sich der gesamten Thematik des Brandschutzes in Organisationen, Unternehmen und Betrieben an.

Meine Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter im Überblick:

  • Brandschutz im Betrieb
  • Organisatorischer und technischer Brandschutz
  • Brandschutzbewertung, Ermittlung von Brandgefahren
  • Brandschutzunterweisungen
  • Löschübungen, Training am Feuerlöscher für ihre Mitarbeiter
  • Ausbildung von Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfern
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen
  • Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung von Alarmplänen
  • Erstellung und Prüfung der Brandschutzordnung – Teile A, B, C