
Die Bedienung von Gabelstaplern, Kränen und Hubarbeitsbühnen darf nur von geeigneten Personen vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt und entsprechend ausgebildet sind, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Betrieb ausdrücklich mit dem Fahren des Staplers beauftragt wurden.
Ich biete Ihnen an, die Ausbildung der Gabelstaplerfahrer, Kranführer oder Bediener von Hubarbeitsbühnen als Inhouseschulung in Ihrem Unternehmen kompetent und zuverlässig durchzuführen.
Die Theorievermittlung erfolgt dabei kombiniert über ein PC-Lernprogramm und Präsenzunterricht oder vollständig als Präsenzschulung. Die Praxis findet auf den im Betrieb verwendeten Arbeitsmitteln statt. Dies ermöglicht eine in Dauer und Umfang optimal auf ihre Anforderungen zugeschnittene Ausbildung.
Nach erfolgreichen Abschluss von Theorie und Praxisausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat sowie den Staplerfahrer-, Kranführer- bzw. Hubarbeitsbühnen-Bedienerschein.


